Scheinselbstständigkeit - Recherche am Laptop

Scheinselbständigkeit: Definition, Kriterien und Checkliste

Ob 5/6-Regelung oder feste Arbeitszeiten: Diese und weitere Faktoren können Indizien für eine Scheinselbständigkeit sein. Wir geben einen Überblick über Kriterien, Prüfungsverfahren und Konsequenzen von Scheinselbständigkeit für Freiberufler:innen, Freelancer:innen und Unternehmen. Mit unserer Checkliste bist Du bestens über das Thema informiert und kannst Scheinselbständigkeit vermeiden.
13
Nov
2023

Scheinselbständigkeit: Das Wichtigste in Kürze

Scheinselbständigkeit liegt vor, wenn jemand zwar als selbstständig auftritt, tatsächlich aber wie ein:e Beschäftigte:r arbeitet, also insbesondere weisungsgebunden ist und in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers eingegliedert wird.

Wer ist von Scheinselbständigkeit betroffen?

Von Scheinselbständigkeit betroffen sein können Freelancer:innen, Freiberufler:innen, Solo-Selbstständige sowie Unternehmen, die externe Spezialist:innen projektbezogen einsetzen. Besonders sensibel sind lang laufende Einsätze, stark integrierte Rollen und Konstellationen mit nur einem wesentlichen Auftraggeber.

Wer prüft Scheinselbständigkeit?

Prüfungen erfolgen typischerweise durch die Deutsche Rentenversicherung, etwa im Rahmen von Betriebsprüfungen. Zusätzlich können Auftraggeber und Auftragnehmer ein Statusfeststellungsverfahren bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund beantragen.

Welche Folgen hat Scheinselbständigkeit?

Je nach Einzelfall können Sozialversicherungsbeiträge nachgefordert werden; außerdem können weitere steuerliche und arbeitsrechtliche Folgen entstehen. Für Unternehmen ist das Risiko meist besonders hoch, weil die praktische Durchführung des Einsatzes stark gewichtet wird.

Was solltest Du tun?

Nicht nur den Vertrag optimieren, sondern vor allem die Praxis der Zusammenarbeit sauber gestalten: klare Leistungsbeschreibung, Ergebnisorientierung, dokumentierte Selbstständigkeit und bei Unsicherheit eine Statusfeststellung.

Was ist Scheinselbstständigkeit?
Definition

Der Begriff der Scheinselbständigkeit stammt aus dem Sozialversicherungsrecht. Gemeint sind Konstellationen, in denen eine Person zwar vertraglich als selbstständig eingesetzt wird, tatsächlich aber die Merkmale einer abhängigen Beschäftigung erfüllt.

Es handelt sich also um eine:n Freiberufler:in oder Freelancer:in, die oder der zwar im Arbeitsalltag in persönlicher Abhängigkeit von einem Unternehmen arbeitet, für die:den jedoch keine Sozialversicherungsbeiträge oder Lohnsteuer abgeführt wird. Von Scheinselbstständigkeit können sowohl Freiberufler:innen und Freelancer:innen als auch die sie beauftragenden Unternehmen betroffen sein.

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) definiert Scheinselbständigkeit folgendermaßen: „Als scheinselbstständige Arbeitnehmer werden Personen bezeichnet, die formal wie selbstständig Tätige (Auftragnehmer) auftreten, tatsächlich jedoch abhängig Beschäftigte im Sinne des § 7 Abs. 1 SGB IV sind.“

 

 

Scheinselbstständigkeit: Kriterien und Indizien

Zwar gibt es bestimmte Indizien, die für eine Scheinselbstständigkeit sprechen. Es gibt jedoch keine festgelegte Anzahl an allgemeingültigen Kriterien, nach denen eine Scheinselbstständigkeit immer als erwiesen gilt. Alle Indizien sind nur Anhaltspunkte und es kommt auf die Umstände des Einzelfalls an.

10 wichtige Indizien für Scheinselbstständigkeit bei Freiberufler:innen und Freelancer:innen

Zu den wichtigsten Indizien für Scheinselbstständigkeit zählen:

  1. Wirtschaftliche Abhängigkeit von nur einem Unternehmen (siehe auch: 5/6-Regelung).
  2. Persönliche Abhängigkeit, das heißt Weisungsgebundenheit und keine freie Entscheidung wo und wann gearbeitet wird.
  3. „Quasi-Arbeitnehmenden-Ansprüche“ wie vertragliche Urlaubsansprüche oder ein festes „Gehalt“.
  4. Betriebseingliederung mit z. B. festem Arbeitsplatz und festen Arbeitszeiten.
  5. Kaum Unterschiede in der Arbeitsweise und den Arbeitsinhalten der festangestellt Beschäftigten.
  6. Zwang zur Auftragsannahme und keine Möglichkeit, Aufträge abzulehnen.
  7. Verpflichtende Leistungserbringung und Ausschluss von Unterbeauftragung.
  8. Regelmäßige und dauerhafte Aufträge für denselben Auftraggeber.
  9. Keine Werbung und Außendarstellung für die eigenen Dienstleistungen.
  10. Kein Unternehmerrisiko, z. B. keine eigenen Investitionen in Material oder Equipment.

5/6-Regelung

Die 5/6-Regelung ist ein wichtiges Indiz für Scheinselbstständigkeit. Sie besagt, dass nicht mehr als 5/6 des Umsatzes eines:einer Freiberufler:in oder Freelancer:in von einem:einer einzigen Kund:in stammen dürfen. Doch auch bei der 5/6-Regelung gilt: Es kommt auf die Gesamtsituation des:der Freelancer:in und des Unternehmens an, von dem er oder sie beauftrag wurde. Die Regelung ist damit ebenfalls nur eine Orientierungshilfe.

Tipp: In unserem Magazin erfährst Du, auf was Du beim Freelancer:in werden achten musst – von der Anmeldung über Tipps bis zur Checkliste. Du bist Dir noch nicht sicher, ob selbstständig oder angestellt sein besser zu Dir passt? Dann informiere Dich jetzt über die Vor- und Nachteile.

Scheinselbstständigkeit bei Freiberuflern

So wird auf Scheinselbstständigkeit geprüft 

Die Prüfung auf Scheinselbstständigkeit erfolgt durch die Deutschen Rentenversicherung im Rahmen beziehungsweise anlässlich einer regulären Betriebsprüfung. Dabei wird jedes Unternehmen, das mindestens eine:n Arbeitnehmer:in hat, alle vier Jahre überprüft. Es können jedoch auch die einzelnen Freelancer:innen oder Freiberufler:innen geprüft werden. Hierzu werden nach einer Prüfung des Auftraggebers Kontrollbögen an die Freelancer:innen und Freiberufler:innen verschickt.

Auftraggeber und Auftragnehmer:innen können auch ein Statusfeststellungsverfahren bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund beantragen, um zu klären, ob eine abhängige Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit besteht.

Die potenziellen Folgen von Scheinselbstständigkeit

Wird Scheinselbstständigkeit festgestellt, drohen Freelancer:innen oder Freiberufler:innen und Unternehmen Konsequenzen, die je nach Einzelfall greifen können.

Für Freiberufler:innen und Freelancer:innen

Eine festgestellte Scheinselbstständigkeit kann für Freiberufler:innen und Freelancer:innen diese Folgen haben:

  • Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen (= Sammelbegriff für Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung), aufgrund des Status als sozialversicherungspflichtig beschäftigte Person.
  • Steuernachforderungen durch das Finanzamt.
  • Rückabwicklung der Umsatzsteuer.
  • Geschädigte Reputation: Feststellung der Scheinselbstständigkeit kann das Vertrauen zukünftiger Auftraggeber beeinträchtigen.

Tipp: Eine Alternative zur freiberuflichen Tätigkeit ist die nebenberufliche Selbstständigkeit. In unserem Magazin erfährst Du alles Wichtige zu Rechtsform, Steuern und Fördermitteln.

Für Unternehmen

Für Unternehmen kann die Feststellung einer Scheinselbstständigkeit folgende Konsequenzen nach sich ziehen:

  • Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen (siehe oben) aufgrund des Status als sozialversicherungspflichtig beschäftigte Person.
  • Nachzahlung von Steuern.
  • Bußgelder oder Strafen, wenn die Scheinselbstständigkeit als vorsätzliche Umgehung von Sozialversicherungsbeiträgen oder anderen Arbeitgeberpflichten angesehen wird.
  • Sonstige rechtliche Konsequenzen: z. B. Statusfeststellungsklagen der Freiberufler:innen oder Freelancer:innen beim Arbeitsgericht (die Person kann den Status als angestellte:r Arbeitnehmer:in einklagen) mit Entgeltfortzahlungsansprüchen, Urlaubsabgeltungsansprüchen, etc.

Scheinselbstständigkeit verhindern: Das musst Du beachten

Eine erfolgreiche Zusammenarbeit von Freiberufler:innen oder Freelancer:innen und Auftraggebern ist möglich – ganz ohne Scheinselbstständigkeit. Wir verraten Dir, auf was Du als Freiberufler:in und Auftraggeber:in achten musst.

Wichtig: Bei Unsicherheiten oder konkreten Fragestellungen sollte die individuelle Beratung durch Rechtsanwälte:Rechtsanwältinnen oder/und Steuerberater:innen beansprucht werden.

Scheinselbstständigkeit verhindern - Freiberuflerin

Freiberufler:innen und Freelancer:innen

Achte auf die folgenden Punkte, um Scheinselbstständigkeit zu verhindern:

  • Vielfalt der Auftraggeber, um eine wirtschaftliche Abhängigkeit von einem einzigen Unternehmen zu vermeiden.
  • Eigenständige Unternehmensführung (eigenes Büro, eigene Website usw.).
  • Vertragsgestaltung mit genügend Freiheiten in Bezug auf Arbeitszeit, -ort und -weise und Entscheidungen.
  • Rechnungsstellung (regelmäßig und klar nachvollziehbar).
  • Selbstständige Arbeitsorganisation mit freier Zeiteinteilung und Auftragsakquise.
  • Trennung von privaten und geschäftlichen Finanzen.
  • Sozialversicherung und Steuern (selbstständig für soziale Absicherung sorgen, Steuererklärung gegenüber dem Finanzamt).
  • Arbeitsverhältnis und Zusammenarbeit mit Weisungsfreiheit und projektorientierter Arbeit.
  • Dokumentation und Beweissicherung (Aufzeichnungen über Tätigkeiten, Auftraggeber, Rechnungen und Arbeitszeiten)

Unternehmen

Achte als Auftraggeber auf die folgenden Punkte bei der Zusammenarbeit mit Freiberufler:innen und Freelancer:innen, um Scheinselbstständigkeit zu verhindern:

  • Vertragsgestaltung: Der Vertrag sollte die Selbstständigkeit der Freiberufler:innen oder Freelancer:innen deutlich machen und auf Projektorientierung eingehen.
  • Arbeitsorganisation und -umfeld der Freiberufler:innen oder Freelancer:innen: Weisungsfreiheit und eigene Arbeitsmittel.
  • Auftragsverhältnis
    • Vielseitigkeit: Freiberufler:innen und Freelancer:innen arbeiten nicht ausschließlich für das Unternehmen.
    • Kein durchgehendes Auftragsverhältnis: kontinuierliche Beauftragung über längere Zeiträume vermeiden.
  • Organisatorische Abgrenzung zu Angestellten
    • Unterschiedliche Behandlung: darauf achten, dass Freiberufler:innen oder Freelancer:innen und Angestellte klar unterscheidbar sind in Bezug auf Arbeitsweise, Bezahlung und Integration in das Unternehmen.
    • Externes Auftreten: Freiberufler:innen oder Freelancer:innen sollten nach außen nicht als Teil des Unternehmens  auftreten (z. B. durch Nutzung ihrer Geschäftsadresse oder Firmen-E-Mail-Adresse).
  • Risikobewertung
    • Arbeitsverhältnisse mit externen Dienstleistern auf Anzeichen von Scheinselbstständigkeit überprüfen.
    • Alle Vereinbarungen, Mitteilungen und Entscheidungen sorgfältig festhalten.
  • Soziale Absicherung und Rechte: keine Vorteile, die üblicherweise nur festen Mitarbeitenden zugestanden werden, wie z. B. betriebliche Altersvorsorge oder Boni.
  • Klare Kommunikation: Feedback und Bewertungen beziehen sich auf das Ergebnis der Arbeit, nicht auf die Arbeitsweise.

    Externes Personal finden und Scheinselbstständigkeit vermeiden? Eine Alternative zu Freelancer:innen stellt die Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) dar. Bei der ANÜ sind Arbeitskräfte bei einem Personaldienstleister wie AVANTGARDE Experts angestellt und werden an Unternehmen „entliehen“. Dieses Modell bietet Unternehmen nicht nur Zugang zu hochausgebildeten Expert:innen sondern auch Rechtssicherheit. 

Kompetent besetzen – ohne rechtliche Grauzonen

Ob für kurzfristige Projekte oder langfristige Bedarfe: Mit YER Deutschland – dem neuen Zusammenschluss von AVANTGARDE Experts und Staffxperts – finden Unternehmen passgenau geprüfte Fachkräfte, ohne Risiko von Scheinselbstständigkeit. Dank fundierter Beratung, valider Vertragsmodelle und einem gewachsenen Netzwerk bleibt Ihr Recruiting flexibel und sicher zugleich.

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Scheinselbstständigkeit vermeiden: Checkliste

Du bist Freiberufler:in oder Freelancer:in und noch unsicher, ob eine Scheinselbstständigkeit vorliegen könnte? Mit unserer Checkliste verschaffst Du Dir einen ersten Überblick. 

Wichtig: Bitte beachte, dass diese Liste keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt und die Prüfung einer Scheinselbstständigkeit im Einzelfall durch eine:n spezialisierte:n Rechtsanwältin:Rechtsanwalt nicht ersetzt.

Scheinselbstständigkeit vermeiden: Checkliste
Je mehr Fragen, Du mit „Nein“ beantwortest, desto sicherer ist eine „Scheinselbstständigkeit“ auszuschließen.

  1. Dein Vertrag trägt die Überschrift „Arbeitsvertrag“ oder Du wirst im Vertragstext z. B. explizit als „Arbeitnehmer:in“ / „Beschäftigte:r“ bezeichnet ?
  2. Du bist Einzelunternehmer:in?
  3. Du hast nur einen Auftraggeber?
  4. Deine laut Vertrag zu erbringende Leistung ist hinsichtlich des Leistungsgegenstandes, Leistungszeitfensters, etc. unkonkret und nicht abgrenzbar beschrieben?
  5. Du bekommst Weisungen hinsichtlich der Zeit, der Art und Weise, sowie des Orts der Erbringung der Leistung?
  6. Du bist auf das Equipment, die Büroräume und Dein „Gehalt“ bei dem:der Kund:in angewiesen?
  7. Du stimmst Dich insbesondere hinsichtlich Arbeitszeiten und Urlaub mit Deinen Kunden-Ansprechpartner:innen und Team-Kolleg:innen verbindlich ab?
  8. Du nutzt gerne vergünstigt das Angebot der Kantine Deines:Deiner Kund:in, wie alle anderen Mitarbeitenden auch und nimmst regelmäßig an Betriebsveranstaltungen teil?
  9. Dein Vertrag läuft länger als 12 Monate?
  10. Du erhältst auch im Krankheitsfall Dein Gehalt weiter ausbezahlt?

Bildnachweis: Bild 1: chaylek/stock.adobe.com, Bild 2: Prostock-studio/stock.adobe.com, Bild 3: insta_photos/stock.adobe.com

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